Der Landkreis Ostallgäu gilt ab sofort als frei von der Rinderseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD). Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 1. Juni eine entsprechende Verordnung unterzeichnet, mit der dem Landkreis Ostallgäu der Status „frei von BVD“ zuerkannt wird, nachdem das Tilgungs- und Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen und abgeschlossen wurde.
Die von der EU-Kommission am 01.06.2023 erlassene Durchführungsverordnung 2023/1071 (Anhang VII, Teil I) gilt ab dem dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also seit dem 04.06.2023. „Damit ist ein echter Meilenstein in Sachen Tiergesundheit erreicht“, so Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Ich freue mich sehr, dass die Anstrengungen der letzten Jahre nun einen guten Abschluss gefunden haben“, sagt die Landrätin.
Insbesondere für den Handel mit Rindern aber auch für die gerade anlaufende Älpung der Rinder in den Bergregionen des Landkreises und im angrenzenden Tirol bringt die Entscheidung der EU-Kommission ein Mehr an Sicherheit und Freiheit mit sich. Die zusätzliche Absonderung und Blutuntersuchung vor dem Verbringen von Tieren nach Österreich fällt ab sofort weg. Was bleibt, ist die Anmeldung des Transports beim Veterinäramt und das sog. Traces-Zeugnis.
Das Erreichte darf aber nicht gefährdet werden. Deshalb weist das Veterinäramt darauf hin, dass auch weiterhin die erforderlichen Untersuchungen der neugeborenen Kälber fristgerecht erfolgen muss. Die Bovine Virus Diarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind. Während Ansteckungen von nicht tragenden Tieren in der Regel klinisch unauffällig verlaufen, führt die Infektion trächtiger Rinder zu Aborten, Missbildungen und zur Entstehung persistent infizierter Kälber, die als dauerhafte Virusausscheider für die Aufrechterhaltung der Infektionsketten verantwortlich sind. Eine besondere Form der BVD stellt die tödlich verlaufende Mucosal Disease (MD) dar Die Einschleppung des Krankheitserregers in freie Rinderbestände erfolgt durch persistent infizierte Tiere.
Dass die Tierseuche BVD im Ostallgäu getilgt werden konnte, hat viel Kraft und Anstrengung gekostet. Das Erreichte darf nicht gefährdet werden. Wir bitten Sie deshalb, auch weiterhin fristgerecht die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu lassen. Bei Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer (08342) 911-213 oder unter veterinaeramt(at)lra-oal.bayern.de zur Verfügung.
Quelle: Dr. Christof Knitz, Leitender Veterinärdirektor, Veterinäramt Ostallgäu